Angebot
und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn PC+NOTDIENST
eine Bestellung des Käufers schriftlich
oder fernschriftlich bestätigt. Es sei
denn, es besteht eine persönliche oder
fernmündliche, nachweisbare Vereinbarung
zwischen PC+NOTDIENST und dem Käufer. Gleiches
gilt für Ergänzungen, Änderungen
und Nebenabreden.
PC+NOTDIENST behält sich vor, einen Vertragsabschluß
mittels Rechnung zu bestätigen. Verbesserungen
oder Änderungen der Leistungen sind zulässig,
soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung
der Interessen von PC+NOTDIENST zumutbar sind.
Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen
gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage
als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und
nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare
Termin- und Preisänderungen eintreten können.
Preise
Alle Preise im Versandhandel verstehen sich
zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung.
Ist der Käufer GEWERBETREIBENDER, verstehen
sich alle Preise zuzüglich Verpackung,
Transport und Frachtversicherung, zuzüglich
der jeweils am Auslieferungstag gültigen
Mehrwertsteuer, ab Lager.
Für alle Lieferungen bleibt Versand per
Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich
vorbehalten.
Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind
unverbindlich.
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung
von PC+NOTDIENST genannten Preise.
Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung
nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Nicht vorhersehbare Änderungen von Dienstleistungen
berechtigen PC+NOTDIENST zu einer entsprechenden
Preisanpassung.
Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte
Preis bei Vertragsabschluß als Grundlage.
Preisänderungen während der Laufzeit
des Abrufvertrages berechtigen PC+NOTDIENST
zur Preisanpassung.
Liefer-
und Leistungsvereinbarungen
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der
Schriftform.
Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung
durch PC+NOTDIENST.
Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen
unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung.
Entsprechende Dispositionen sind von PC+NOTDIENST
nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen
sind zulässig. Bei Lieferverträgen
gilt jede Teillieferung und Teilleistung als
selbständige Leistung. Lieferverzug tritt
nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie
aufgrund von Ereignissen,
die PC+NOTDIENST die Lieferung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen.
Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere
Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im
eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten
eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer
keinen Verzugsschaden, bzw. Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen. PC+NOTDIENST
ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer-
und Leistungsverzögerungen berechtigt die
Lieferung, bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer Frist von zwei Monaten
hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht
erfüllten Teils ganz oder teilweise vom
Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer-
und Leistungsverzögerung länger als
zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt,
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils
vom Vertrag zurückzutreten.
Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit
durch Gründe, die nicht von PC+NOTDIENST
zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus
keine Schadenersatzansprüche herleiten.
Auf die vorgenannten Umstände kann sich
PC+NOTDIENST nur berufen, wenn sie den Kunden
unverzüglich schriftlich benachrichtigt.
Bei Lieferverzug, den PC+NOTDIENST zu vertreten
hat, haben GEWERBETREIBENDE unter Ausschluss
von Schadenersatzansprüchen nur das Recht
zum Rücktritt vom Vertrag. Die Rücknahme
von Falschlieferungen ist GEWERBETREIBENDEN
nur bei Reklamation innerhalb von einer Woche
möglich. Für VERBRAUCHER gilt die
Frist des Widerrufs- und Rückgaberecht.
Versendung
und Gefahrenübergang
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über,
sobald die Ware der den Transport ausführenden
Person übergeben worden ist oder zwecks
Versendung das Lager von PC+NOTDIENST verlassen
hat.
PC+NOTDIENST versichert jedoch zu versendende
Ware auf Kosten des Käufers, wenn diese
den Wert von 500,00 EUR übersteigt. Bei
Sendungen an PC+NOTDIENST trägt der Versender
jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko
bis zum Eintreffen der Ware bei PC+NOTDIENST
sowie die gesamten Transportkosten.
Ausgenommen hiervon sind die Regelungen des
Fernabsatzgesetzes (FernAbsG), die im Einzelnen
im folgenden Absatz Anwendung finden. Angelieferte
Ware ist sofort bei Erhalt auf sichtbare äußere
Beschädigungen (Transportschaden) zu untersuchen
und nach Möglichkeit beim Anlieferer zu
reklamieren. Sollte eine Überprüfung
der Lieferung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit
eine Differenz ergeben, so hat der Käufer
dieses PC+NOTDIENST umgehend schriftlich mitzuteilen.
Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen!
Widerrufs-
und Rückgaberecht im Sinne des FernAbsG
Dem VERBRAUCHER steht gemäß FernAbsG
und BGB §361a+b bei Bestellungen ein spezielles
Widerrufs- und Rückgaberecht innerhalb
einer Frist von 2 Wochen nach Eingang/Abholung
der Sendung zu.
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.
Er muss schriftlich, auf einem anderen dauerhaften
Datenträger, oder durch Rücksendung
der Ware an
PC+NOTDIENST erfolgen. Zur Wahrung der Frist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs,
bzw. der rechtzeitigen Absendung der Ware auf
Kosten von PC+NOTDIENST an
'PC+NOTDIENST, Kirchstrasse 14, 56410 Montabaur.
Die Rücksendekosten bei einem Warenwert
bis 40 EURO trägt der VERBRAUCHER. Nach
Eingang der Ware bei PC+NOTDIENST ist PC+NOTDIENST
verpflichtet, eventuelle Zahlungen zurückzuerstatten.
Nach § 361a Abs. 2 BGB muss allerdings
bei Rückgabe für die Überlassung
und Benutzung der Sache eine Vergütung
entrichtet werden. Diese Ansprüche enstehen
nur infolge einer etwaigen Nutzung der empfangenen
Ware, nicht durch die Ausübung des Widerrufsrechts.
Ausgeschlossen vom Widerrufsrecht ist Software,
sofern diese vom VERBRAUCHER entsiegelt worden
ist. Ebenfalls ausgeschlossen vom Widerrufsrecht
sind Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt
werden oder eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Hat der VERBRAUCHER Verschlechterungen der Ware
zu vertreten, so hat er die Wertminderung zu
ersetzen.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per
Vorauskasse, Bar, per Bar-Nachnahme, Nachnahme-Verrechnungsscheck,
Nachnahme-Euroscheck oder bei Selbstabholung
direkt bar zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart
ist. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich
auf die ältere Schuld angerechnet, unabhängig
von anders lautenden Bestimmungen des Käufers.
Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen
entstanden, wird die Zahlung zunächst auf
die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt
auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer
ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder
Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt worden sind
oder unstreitig sind. Teillieferungen und Teilleistungen
können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder
eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist
PC+NOTDIENST zum sofortigen Rücktritt
vom Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigung
berechtigt. In diesen Fällen werden ohne
besondere Anforderungen sämtliche Forderungen
von PC+NOTDIENST gegenüber
dem Käufer sofort in einem Betrag fällig.
Gleiches gilt, wenn PC+NOTDIENST
andere Umstände bekannt werden, die die
Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen.
Hält PC+NOTDIENST weiter am
Vertrag fest, ist PC+NOTDIENST berechtigt,
Vorauszahlungen, Bankbürgschaften oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen.
PC+NOTDIENST steht das Recht zu,
den im Verzug befindlichen Käufer von der
weiteren Belieferung auszuschließen, auch
wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen
worden sind.
Vom Verzugszeitpunkt an ist PC+NOTDIENST
berechtigt, Zinsen in Höhe des von den
Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes
für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.
Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-,
etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.
PC+NOTDIENST ist berechtigt, alle
Forderungen abzutreten.
Eigentumsvorbehalt
PC+NOTDIENST behält sich das
Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen
bis zur vollständigen Bezahlung aller aus
der Geschäftsverbindung gegenüber
dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden
Forderungen, gleich welcher Art und welchen
Rechtsgrundes, vor.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene
Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
Veranlasst ein GEWERBETREIBENDER Be- oder Verarbeitung
der von PC+NOTDIENST gelieferten
und noch in deren Eigentum stehender Waren erfolgt
dieses im Auftrag von PC+NOTDIENST,
ohne dass daraus Verbindlichkeiten für
PC+NOTDIENST erwachsen können.
Bei Einbau in fremde Waren durch den GEWERBETREIBENDEN
wird PC+NOTDIENST Miteigentümer
an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis
des Wertes der durch PC+NOTDIENST
gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden
Waren.
Wird die von PC+NOTDIENST gelieferte
Ware mit anderen Gegenständen vermischt
oder verbunden, so tritt der GEWERBETREIBENDE
schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte
an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand
ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen
Sorgfalt für PC+NOTDIENST.
Der GEWERBETREIBENDE ist berechtigt, die Vorbehaltsware
im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
zu verarbeiten und zu veräußern,
solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen
und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung)
bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokorrent) tritt der GEWERBETREIBENDE
bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang
an PC+NOTDIENST ab.
PC+NOTDIENST ermächtigt den
GEWERBETREIBENDEN widerruflich, die an
PC+NOTDIENST abgetretenen Forderungen
für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen.
Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen
werden, wenn der GEWERBETREIBENDE seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachgekommen
ist. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware
wird der GEWERBETREIBENDE auf das Eigentum von
PC+NOTDIENST hinweisen und PC+NOTDIENST unverzüglich benachrichtigen.
Der GEWERBETREIBENDE hat Zugriffe Dritter abzuwehren.
Bei Zahlungsverzug - insbesondere nach Nichteinlösung
eines Schecks - ist PC+NOTDIENST
berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher
Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung
des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware
unter Betreten der Geschäftsräume
durch Beauftragte, die sich entsprechend zu
legimitieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten
des Abtransportes trägt der GEWERBETREIBENDE
in voller Höhe. Der GEWERBETREIBENDE verpflichtet
sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird,
auf Anforderung von PC+NOTDIENST
die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf
eigene Kosten und Gefahr an PC+NOTDIENST
zurückzusenden. In der Zurücknahme
sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch
PC+NOTDIENST liegt - soweit nicht
das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein
Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt
der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 25%,
so wird PC+NOTDIENST auf Verlangen
des GEWERBETREIBENDEN insoweit Sicherheit nach
ihrer Wahl freigeben.
Der GEWERBETREIBENDE trägt die Beweislast
dafür, dass die einbehaltenen Sicherheiten
25% übersteigen.
Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt für
alle von PC+NOTDIENST gelieferten
Produkte 24 Monate, soweit nachfolgend keine
entgegenstehende Regelung getroffen wurde. Verlängerte
Herstellergarantien, die über diese Frist
hinausgehen, gibt PC+NOTDIENST selbstverständlich
an den Käufer weiter.
Die Gewährleistung für Sonderpostenware
beträgt 30Tage. Sonderposten sind Artikel,
die auf Grund ihrer Altersstruktur, mangelhafter
Verpackung oder fehlenden Zubehörs mit
einem verminderten Preis angeboten werden. Im
Falle von Mängeln des Liefergegenstandes,
zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt,
den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern
oder neu zu liefern.
Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung
des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.
Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn
sie mehrfach versucht wurde und eine weitere
Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten
ist.
Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge
verpflichtet, das defekte Gerät, bzw. Teil,
zur unverzüglichen und möglichst reibungslosen
Behebung des Mangels in Original-Verpackung
mit vollständigem Zubehör auf eigene
Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen
Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer
auf dem der Lieferung beigelegten Service-Begleitschein,
sowie einer Kopie des Lieferscheins oder Rechnung
mit dem die Ware geliefert wurde, an PC+NOTDIENST oder an das von PC+NOTDIENST
benannte Service-Zentrum einzusenden. Solange
der Käufer diesen Verpflichtungen nicht
nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Wandlung
oder Minderung verlangen. Ausnahme gilt hier
für VERBRAUCHER im Rahmen des FernAbsG.
Stimmt PC+NOTDIENST einer Wandlung
zu oder übersendet dem Käufer ein
Austauschgerät, so ist PC+NOTDIENST
berechtigt, dem Käufer das bei Übersendung
des defekten Gerätes fehlende Zubehör
zum Verkaufspreis in Rechnung zu stellen, bzw.
von der erteilten Gutschrift in Abzug zu bringen.
Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von PC+NOTDIENST über.
Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von
PC+NOTDIENST oder dem Hersteller
der Ware nicht befolgt, Änderungen an den
Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder
Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt
jegliche Gewährleistung.
Sollte der Käufer außerhalb der Gewährleistungsfrist
ein Gerät übergeben, bei dem sich
herausstellt, dass dieses mangelfrei ist, so
gilt eine Aufwandsentschädigung zugunsten
von PC+NOTDIENST in Höhe von
35,00 EUR, oder gegen Nachweis ein sich ergebender
angemessener höherer Betrag (z. B. bei
Überprüfung durch den Hersteller der
Kostenbetrag, den dieser PC+NOTDIENST
in Rechnung stellt) als vereinbart. Darüber
hinaus gilt die Aufwandspauschale als vereinbart,
wenn die Ware zwar innerhalb der Gewährleistungsfrist
eingesandt wird, jedoch kein Fehler feststellbar
ist, ein Kostenvoranschlag abgelehnt wird oder
keine Reaktion auf den Kostenvoranschlag erfolgt,
falsche bzw. keine Garantieunterlagen eingesandt
werden oder eine mechanische - nicht auf einen
Transportschaden beruhende - Beschädigung
vorliegt.
Grund hierfür ist der bei PC+NOTDIENST
entstehende Verwaltungsaufwand.
Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen
an Dritte ist ausgeschlossen.
Verkauft der Käufer die von PC+NOTDIENST
gelieferten Gegenstände an Dritte, ist
ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen
und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche
auf
PC+NOTDIENST zu verweisen. Die GEWERBETREIBENDE
betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten
der §§ 377 und 378 HGB bleiben unberührt.
Die Gewährleistung beschränkt sich
ausschließlich auf die Reparatur oder
den Austausch der beschädigten Liefergegenstände.
Sollte im Rahmen der Vorbemühungen durch
PC+NOTDIENST die auf den zu reparierenden
Geräten befindlichen Daten verloren gehen,
so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.
Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche
und grob fahrlässige Handlungen beschränkt.
Ist der Käufer GEWERBETREIBENDER, berühren
Mängelrügen die Fälligkeit des
Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre
Berechtigung sei durch PC+NOTDIENST
schriftlich anerkannt und rechtskräftig
festgestellt.
Software
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören,
wird für diese dem Käufer ein einfaches,
unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt,
d. h. er darf diese weder kopieren noch anderen
zur Nutzung überlassen.
Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen
schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß
gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer
in voller Höhe für den daraus entstehenden
Schaden.
Vom Käufer entsiegelte Software ist von
der Rückgabe ausgeschlossen!
Sonstige
Schadenersatzansprüche
Für Schadenersatzansprüche aus positiver
Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden,
Verschulden bei Vertragsabschluß haftet
PC+NOTDIENST nur, wenn den Erfüllungsgehilfen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
fällt.
Angebote und Kostenvoranschläge
Angebote
sowie Kostenvoranschläge sind je nach Umfang
kostenpflichtig in Höhe von 10% des Angebotswertes
und können in Rechnung gestellt werden.
Bei Auftragserteilung nach Angebot oder Kostenvoranschlag
werden diese Kosten voll vergütet!
Anwendbares
Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie
die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen PC+NOTDIENST und dem Käufer gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend
vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso
das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA,
EKAG, jeweils vom 17.07.1973) werden ausgeschlossen.
Soweit der Käufer GEWERBETREIBENDER ist,
wird nach unserer Wahl ein Gerichtsstand für
alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung
ergebenden Streitigkeiten vereinbart.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen
oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon
die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt.
Export
Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der
gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher
Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte
bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt
für gewerbliche Wirtschaft. Die Zustimmungserklärungen
sind vom Käufer vor der Verbringung der
Ware einzuholen.
Stand:
Januar 2005